2016-10-28 Atemschutz-Leistungstest

Mit der neuen Richtline "Tauglichkeitsuntersuchung für den Feuerwehrdienst", die im Rahmen des neuen Feuerwehrgesetzes  2016 in Kraft getreten ist, gibt es auch  Neuerungen für die Atemschutz-Geräteträger. Neben einer wie bisher regelmäßigen ärztlichen Untersuchung (je nach Alter liegt das Untersuchungsintervall zwischen 5 Jahren und 1 Jahr) muss jeder Atemschutzträger nun einen jährlichen Leistungstest ablegen. Dabei gilt es innerhlab von 14.5 min die  5 Stationen unter schwerem Atemschutz zu bewältigen. Im Rahmen der Atemschutzübung unterzog sich das erste Drittel unserer Atemschutzträger erfolgreich diesem Leistungstest. Die weiteren Kameraden werden diesen Test bei den Übungen in den kommenden Monaten absolvieren.
Alle Interessierten finden die Richtline für die Tauglichkeit zum Feuerwehrdienst hier.

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